Nur für Teilnehmende aus Mitgliedsorganisationen.
Bei Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung kommt es immer wieder vor, dass vermeintlich freie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter als Arbeitnehmer eingestuft werden. Die Arbeitgeber müssen in diesen Fällen mit immensen finanziellen Nachforderungen rechnen. Im Personalarbeitskreis gehen wir der Frage nach, welche Abgrenzungskriterien es zwischen Arbeitnehmern, arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen, Scheinselbstständigen und freien Mitarbeitern gibt.
Wann ist jemand hauptberuflich beschäftigt, wann nebenberuflich selbstständig? Wie verschaffen Sie sich Sicherheit? Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat dazu mehrfach Stellung genommen.
Gern können Sie Ihre eigenen Erfahrungen einbringen. Wie beschäftigen Sie zum Beispiel Einzelfallhelfer, Projektleiterinnen oder Lehrkräfte und was haben Sie bei Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung erlebt?
Weitere Informationen

Dilek Yüksel
Telefon: 030 2758282 17
yueksel@akademie.org
Termine
02. Apr 2019 09:00 - 12:00 Uhr
Dozent /-in

Carola Hausen
Bilanzbuchhalterin, Dozentin für Rechnungswesen
Veranstaltungsort

Der Paritätische Berlin
Brandenburgische Str. 80
10713 Berlin